Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fjordnorwegen
- l. Vorwort:
Lieber Feriengast, diese Geschäftsbedingungen sorgen in Ihrem und unserem Interesse für klare Verhältnisse. Bitte schenken Sie ihnen Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an. Die Fa. Freund-Kalusche, Inh.: Sven Schürholz, nachfolgend nur Vermittler genannt, ist in Deutschland als Vermittlungs,- Informations – und Annahmestelle für die Vermieter tätig. Mit ihr evtl. getroffene Nebenabreden und von ihr u.U. gegebene Zusagen, werden nur dann wirksam, wenn sie von den Vermietern schriftlich bestätigt werden. Nur die von den Vermietern bestätigten Preise und Zusagen sind verbindlich. - 2. Buchungsauftrag und Auftragsannahme:
Der schriftlich, telefonisch, mündlich oder sonstwie gegebene Buchungsauftrag ist ein verbindlicher Antrag auf Abschluß eines entsprechenden Mietvertrages. Die Vermieter nehmen den Antrag an, indem sie ihn, über den Vermittler, schriftlich bestätigen. Vom Vermittler wird der Mieter über die Bestätigung schriftlich informiert und gleichzeitig aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung auf den Mietpreis an den Vermittler zu leisten. Nach dem Eingang dieser Anzahlung wird der Mietvertrag auch für den Vermieter verbindlich. - 3. Preise und Leistungen:
Unsere Mietpreise sind immer nur für das jeweils angegebene Jahr gültig. Unsere Leistungen sind sowohl auf dem Buchungsformular, als auch in den Katalogen, die vom Vermittler verschickt werden, angegeben. Für die Einhaltung der zugesicherten Leistungen haftet der jeweilige Vermieter. - 4. Zahlung:
Mit der Bestätigung des Buchungsauftrages wird der Mieter vom Vermittler schriftlich aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung auf den Mietpreis zu leisten. Diese Anzahlung beträgt maximal 30% des Gesamt-Mietpreises. Die Restmiete ist beim Einzug des Mieters in die Ferienanlage direkt an den norwegischen Vermieter zu zahlen. Die bereits geleistete Anzahlung wird bei der Restmietzahlung berücksichtigt. - 5. Umbuchungen:
Für Umbuchungen, die der Mieter nach Bestätigung der Buchung verlangt, sind ggf. € 20.- an den Vermittler zu zahlen. Umbuchungen, die zur Stornierung der Buchung führen, werden wie unter “Rücktritt” beschrieben, behandelt. - 6. Rücktritt in besonderen Fällen:
Falls die bestätigte und angezahlte Buchung annulliert werden muß, entstehen für den Mieter folgende Kosten: Rücktritt bis: 60 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises. Bei 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises. Ab 29 bis 8 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises. Ab 7 Tage vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises. Die bereits geleistete Anzahlung wird dabei jeweils berücksichtigt. Für die Reisevorbereitung berechnet das Vermittlungsbüro Fa. NOR- Reisen dem Kunden bei Rücktritt eine Pauschalsumme in Höhe von € 30,00 pro Buchung. Der Mieter erhält in diesem Fall vom Vermittler schriftlich eine Berechnung der Rücktrittskosten, die er innerhalb von 14 Tagen an den Vermittler zu leisten hat. Falls der Mieter die Buchung storniert, bevor er eine Anzahlung geleistet hat, wird vom Vermittler eine Kostenpauschale von € 50.- zur Abgeltung der Arbeit und Kosten berechnet. - 7. Reiserücktrittsversicherung:
Zur eigenen Sicherheit wird empfohlen, den Abschluß einer Reiserücktritts-, Reiseabbruchversicherung vorzunehmen. Der Vermittler kann diese Versicherung nicht anbieten und empfiehlt daher, diesen Abschluß bei einer Versicherungsgesellschaft, einer Bank oder z.B. dem ADAC (o.ä.) vorzunehmen. - 8. Fristen:
Die Fristen zählen ab dem Tag, an dem der Rücktritt dem Vermittler schriftlich mitgeteilt wird. Der Eingangstag beim Vermittler gilt als Mitteilungstag. - 9. Kaution:
Der Vermieter kann vor Ort eine Kaution verlangen. Bei ordnungsgemäßem Verlassen der Ferienanlage und Rückgabe aller Mietgegenstände wird die Kaution vor Ort zurückgezahlt. - 10. Annullierung von Fährbuchungen:
Bei Fährbuchungen gelten die Bedingungen der jeweiligen Reederei. Der Vermittler kann unabhängig von diesen Bedingungen bei Annullierung einer Fährbuchung eine Kostenpauschale von € 20.- berechnen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Südnorwegen
- l. Abschluss des Reisevertrages:
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt. - 2. Zahlung:
Die Anzahlung des Kunden beträgt grundsätzlich 25 % des Reisepreises. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Restbetrag für die Reise fällig, spätestens jedoch 8 Wochen vor der Abreise. Bei Buchungen, die ab dem 30. Tag vor Reisebeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden, ist der volle Reisepreis sofort fällig. Solang die Anzahlung und der Restbetrag nicht beim Reiseveranstalter eingegangen sind, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht an den Reiseunterlagen zu. Erst nach Eingang des vollständigen Reisebetrages erfolgt die Herausgabe oder Übersendung der Reiseunterlagen. Sollte die Reise vor Reisebeginn nicht oder nicht vollständig bezahlt sein, behält sich der Reiseveranstalter ein Zurückbehaltungsrecht der Reiseunterlagen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Außerdem kann eine angemessene Kaution vor Ort bei der Überlassung von Wertgegenständen wie Boote, Motore o. a. verlanget werden. Die Ferienhausobjekte dürfen nur von den in der Reiseanmeldung aufgeführten Personen und nur bis zu der im Prospekt angegebenen Maximal-Zahl an Personen belegt werden. Andere oder mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden. Die Mitnahme eines Haustieres ist nur bei den gekennzeichneten Ferienobjekten gestattet und muss bei Buchung angegeben werden. Weitere Haustiere nur auf Anfrage. Bei Zuwiderhandlung kann die Belegung des Objektes verweigert oder eine Nachgebühr erhoben werden. Der Reisende muss selbst die Einreisebestimmungen der Haustiere beachten. Vorreservierungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen der nächsten Saison. Sie werden in Festbuchungen umgewandelt, sobald der Katalog für die betreffende Saison erschienen ist. Vorreservierungen können nur im Rahmen der Verfügbarkeit berücksichtigt werden. - 3. Leistungen:
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internet und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Internetangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. - 4. Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen der Reise-Programme, der Preise und der Leistungserbringung behält sich der Reiseveranstalter ausdrücklich vor. Bei notwendigen Preisänderungen wird der Kunde spätestens 21 Tage vor Reiseantritt von diesen Preiserhöhungen in Kenntnis gesetzt. Zu einem kostenlosen Rücktritt von der Reise ist der Kunde berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt, oder wenn eine umfangreiche Änderung der Leistung eintritt. Ferner kann der Kunde mindestens eine gleichwertige Reise aus dem Angebot verlangen, wenn dies ohne Mehrkosten für den Reiseveranstalter möglich ist. Nebenkosten: Wenn nicht anders in der Objektbeschreibung angegeben, ist der normale Verbrauch an Strom, Gas, Wasser im Mietpreis enthalten. Holz zum Befeuern von Kaminen und Holzöfen ist nicht im Mietpreis enthalten. - 5. Rücktritt des Kunden und Stornogebühren:
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn formlos vom Vertrag zurücktreten. Allerdings ist aus Beweisgründen die schriftliche Kündigung zu empfehlen, um Missverständnisse zu vermeiden. Für die Reisevorbereitung berechnet der Reiseveranstalter dem Kunden bei Rücktritt eine Pauschalsumme in Höhe von € 30,00 pro Buchung und Person. Darüber hinaus entstehen nachstehende Kosten (in % vom Reisepreis). Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Hotels, Pensionen, Hochseetouren, Gruppen, Pauschalreisen, Angelboote: bis 60 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises, bei 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises, ab 29 bis 8 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises, ab 7 Tage vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises. Tritt ein Reiseteilnehmer einer Reisegruppe oder treten mehrere Teilnehmer einer Reisegruppe von der Reise zurück, so sind die anteiligen Kosten der zurückgetretenen Teilnehmer von den verbleibenden Teilnehmern zu übernehmen. Die vorgenannten Regelungen gelten entsprechend bei der Anmietung von Booten aus den „Yellow Boat“-, „Green Boat“, „Silver Boat“ und „Fun Yak“ – Programmen, sowie sonstigen Programmen. Linienflüge – Charterflüge – Fähren: Es gelten die Rücktrittsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. Fährgesellschaft. - 6. Umbuchungen und nicht in Anspruch genommene Leistung:
Vor Reisebeginn ist eine Umbuchung/ Namensänderung kostenlos. Jede weitere Umbuchung wird mit € 25,00 berechnet. Für geänderte Flugbuchungen werden zusätzlich € 25.00 pro Person belastet. Ansonsten gelten die Bedingungen der Flug- oder Fährgesellschaften. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) Ohne Einhaltung einer Frist wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beläge. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.
- 8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. - 9. Haftung des Reiseveranstalters:
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- 9.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers;
3. die Richtigkeit der Beschreibung der angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. - 9.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
- 9.3 Die Beteiligung an Sport und anderen Ferienaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten.Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge (auch Boote/Motoren) sollte der Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet MAGNUS Booking nur, wenn MAGNUS Booking ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
- 9.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- 10. Gewährleistung:A. Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.B. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel sofort und direkt vor Ort bei seinen Ansprechpartnern anzuzeigen.C. Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist kein Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.D. Schadensersatz Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
- 11. Beschränkung der Haftung
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- 11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. - 11.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis € 400,00 Euro je Reisegast und Reise. Übersteigt diese Summe den dreifachen Reisepreis, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
- 11.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Angeln, Bootsbenutzung, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) Und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
- 11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen dem Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
- 11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- 12. Mitwirkungspflicht :
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden, der örtlichen Reiseleitung und/oder MAGNUS Booking zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. - 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsanghörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
- 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
- 15. Gerichtsstand:Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
- 16. AllgemeinesReisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Das gilt unter anderem für Gasboiler, Herde etc. Der Reisende sollte daher unbedingt eventuelle Hinweise für deren Benutzung beachten. Es ist strengstens untersagt unter Alkoholeinfluss mit den Booten zu fahren. Zuwiderhandlung kann im schlimmsten Fall zum vorzeitigen Auszug aus dem Haus führen. Es besteht die Pflicht, bei jeder Bootstour Schwimmwesten zu tragen.
- 17 Besondere Hinweise
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- 17.1. Die Endreinigung ist obligatorisch vor Ort zu bezahlen,wenn nicht anders in der Reisebestätigung angegeben.
- 17.2. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend.
- 17.3. Der Reisende verpflichtet sich,die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
- 17.4. Bei der Übergabe des Ferienobjektes darf der Leistungsgeber,für die vom Reisenden vor Ort zu zahlenden Nebenkosten und evtl. Schäden eine angemessene Kaution verlangen. Die Rückzahlung der Kaution berührt etwaige Ansprüche des Hauseigentümers nicht. Sie enthält insbesondere keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche.
- 17.5. Der Reisende, seine Begleiter und die von allen mitgeführten Sachen,sind während des Aufenthaltes im Objekt nicht durch MAGNUS Booking versichert.
- 17.6. Schäden im und am Ferienobjekt (nebst Zubehör / Booten usw.),müssen MAGNUS Booking unverzüglich gemeldet werden.
- 18. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Absicherung. Die RRA ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Ebenso werden bei vorzeitiger oder späterer Rückreise die zusätzlichen Reisekosten ersetzt. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Rat & Tat-Paketes. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall und Krankheit.
